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Aktenzeichen 7 U 200/16
      Hundepfeife erschreckt Pferde!

Hundehalterin haftet nicht, wenn Pferde wegen ihrer Pfiffe scheuen und die Reiter abwerfen.

Ein für zwei Reiter schmerzliches Zusammentreffen: Sie hatten auf einem Feldweg eine Frau überholt, die ihren Hund ohne Leine spazieren führte. Der Hund lief sofort hinter den Pferden her. Die Tierhalterin pfiff ihn zurück, mindestens zweimal mit der Hundepfeife. Der Hund kehrte tatsächlich zur Besitzerin um, doch die Pfiffe irritierten die Pferde.

Sie gingen durch und warfen Reiter und Reiterin ab, die sich beide beim Sturz verletzten. Für die Unfallfolgen müsse die Hundehalterin geradestehen, verlangte der Mann. Mit den 1000 €, die die Haftpflichtversicherung der Hundehalterin ihm und seiner Begleiterin zahlte, wollte er sich nicht begnügen: Er zog vor Gericht und forderte weitere 4000 € Schmerzensgeld.

Immerhin 1200 € sprach ihm das Landgericht Karlsruhe zu. Mehr als einen Pfiff hätte die Hundehalterin mit der Pfeife nicht abgeben dürfen, fand das Landgericht: Dass die Pferde auf weitere Pfiffe reagieren würden, sei absehbar gewesen. Gegen dieses Urteil legte die Hundehalterin Berufung ein. Und auch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe war damit nicht einverstanden.

Es hob das Urteil des Landgerichts auf und wies die Klage des verletzten Reiters ab. Zwar hätten die Pfiffe mit der Hundepfeife bei den Pferden Panik ausgelöst. Das könne man der Hundehalterin aber nicht zum Vorwurf machen, erklärte das OLG. Denn es sei in der konkreten Situation angemessen gewesen, die Hundepfeife einzusetzen.

Dass die Frau versuchte, den gerade ausbüxenden Hund zur Umkehr zu bewegen, sei eine naheliegende Reaktion auf dessen Verhalten. Dass sie die Schreckreaktion der Pferde sofort nach dem ersten Pfiff wahrgenommen habe, lässt sich nicht nachweisen. Von jemandem, der sich mit Pferden und deren Verhaltensweisen nicht auskenne, könne man nicht erwarten, deren Schreckreaktion vorherzusehen, so entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.