Aktenzeichen 6 U 236/13
Keine Operation!
Verweigert ein Pferdehalter einer Tierklinik aus Kostengründen die Erlaubnis zur Operation des Pferdes, das an einer akuten Kolik erkrankt war, so kann er von den Tierärzten keine Schadenersatz verlangen, wenn diese das Pferd euthanasieren.
Weil kein anderer Weg aus tierschutzrechtlichen Gründen übrig blieb und nur so dem Tier weitere Leiden erspart werden konnten, so entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.