Aktenzeichen 5 U 319/04
Pferd schlägt aus und verletzt Reiter!
Ein zum auskeilen neigendes Pferd muss normalerweise während eines Ausritts gekennzeichnet werden und am Schluss der Gruppe reiten.
Bei diesem Urteil war dies nicht der Fall und ein nachfolgender Reiter kam dabei zu schaden, als er zu nah an dieses Pferd kam. Der nachfolgende Reiter wusste allerdings nichts von dieser Eigenart des Pferdes und es war auch nicht unbedingt als austretendes Pferd bekannt. Die Pferdehaftpflichtversicherung wollte den Schaden ursprünglich nur zu 15% ersetzen und dem Geschädigten ein Mitverschulden unterstellen, weil er den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte. Dem wurde allerdings nicht statt gegeben, weil Zeugen bestätigen konnten, dass es beim Pferd keinerlei Anzeichen dafür gab, dass es ausschlagen würde, so entschied das Oberlandesgericht Koblenz.