Aktenzeichen 11 A 1266/11
Stacheldrahtzäune!
Tierschutzrechtliche Beurteilung von Stacheldrahtzäunen bei Pferdeweiden.
Die Einfriedung von Pferdeweiden mit Stacheldrahtzäunen verstößt gegen § 2 TierSchG, wenn nicht durch einen geeigneten Innenzaun sichergestellt ist, dass die Pferde keinen Kontakt mit dem Stacheldraht haben können, so entschied am 13.06.2012 das Verwaltungsgericht Oldenburg.

