Aktenzeichen 8 U 283/04
Nervöses Pferd wirft Reiter ab!
Auf dem Hof einer Pferdepension wartete Reiter R. auf seine Bekannte W. Während er schon auf dem Pferd saß; befestigte sie noch ihren Sattel. In der Zwischenzeit holte die Frau des Pensionsbesitzers ihre drei Hunde aus dem Zwinger, um sie beim Ausritt mitzunehmen. Die Hunde liefen schnell aus dem Hof hinaus, kehrten dann um und preschten wieder hinein. Das Pferd von R. erschrak, bockte und warf den Reiter ab.
Vom Inhaber der Pferdepension und seiner Frau forderte der verletzte Reiter Schmerzensgeld und Ersatz für Verdienstausfall.
Dass die Hunde den Sturz auslösten, sei nicht eindeutig bewiesen, fanden die Richter. Sein Pferd sei den Umgang mit Hunden gewohnt. Und: Hätte das Pferd nur wegen der Hunde so reagiert, warum dann nicht schon beim Herauslaufen? Doch es stehe fest, dass R. schon am Vortag mit seinem Pferd große Probleme hatte und ohne besonderen Grund abgeworfen worden sei. Angesichts dieser Vorgeschichte müsse man davon ausgehen, dass eher die besondere Schreckhaftigkeit und Nervosität seines Pferdes den Sturz verursachte als das Hunderudel.
Für den Unfall hafte daher nicht der Hundehalter, R. müsse den Schaden selbst tragen, so das Oberlandesgericht Saarbrücken.

