Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte und dabei das Nutzererlebnis zu verbessern. Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok Mehr Informationen

Aktenzeichen 2 K 1123/12
      Auskunftspflicht!

Wird einem Pferdehalter, dem tierschutzwidrige Haltung vorgeworfen wird, aufgegeben, Auskunft über den Verbleib seiner beanstandeten, aber abgegebenen Tiere zu erteilen.

So kann diese vom Veterinäramt begehrte Auskunft auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dies gilt dann, wenn dem Pferdehalter zuvor aufgetragen wurde, Mitteilung darüber zu geben, wann das Tier an welche Personen abgegeben wurde, so entschied das Verwaltungsgericht Minden.