Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte und dabei das Nutzererlebnis zu verbessern. Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok Mehr Informationen

Aktenzeichen 23 O 386/11
      Sechsmonatsfrist!

Wenn ein Pferd beim Verkauf unerkannt an einer Krankheit leidet, deren Symptome sich innerhalb von sechs Monaten zeigen, kann der Käufer den Kauf rückabwickeln.

Schadenersatz erhält er aber nur, wenn den Verkäufer ein Verschulden trifft. Diese Sechsmonatsfrist gilt nur dann, wenn der Verkäufer Unternehmer ist und der Käufer zum Beispiel Hobbyreiter ist. Als Unternehmer gilt der Verkäufer bereits, wenn er zwei Zuchtstuten hält und ständig die von ihm gezüchteten Pferde verkauft. Liegt diese Konstellation vor, greift die gesetzliche Vermutung des § 476 BGB, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Sache zeigt, bereits bei der Übergabe vorhanden war, so entschied das Landgericht Coburg.