Aktenzeichen 11 K 11.01753
Windrad und Pferde!
Steht aufgrund von Gutachten fest, dass von einer Windenergieanlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm und Schatten auf die beim Nachbarn auf der Weide gehaltenen Pferde ausgehen kann.
Dann liegt bei der Windradgenehmigung kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vor. Eine Entfernung von gut 800 m von der Anlage zur Reithalle ist ausreichend, um ein Erschrecken der Pferde auszuschließen, so entschied das Verwaltungsgericht Ansbach, AZ. 11 K 11-01753 und AN 11 K 11.01819.

