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Aktenzeichen 12 O 73/07
      Fütterung fremder Pferde!

Das unerlaubte Füttern von fremden Pferden mit frischem Heu führte zu Koliken, hohen Tierarztkosten und sogar zum Tode einer trächtigen Stute.

Fütterungsverbot gilt generell: In Württemberg hatte ein Passant eigenmächtig mehreren Pferden relativ frisch gemähtes Heu zu fressen gegeben. Die Pferde reagierten am nächsten Tag mit schweren Koliken. Sie bedurften dadurch tierärztlicher Behandlung. Eine trächtige Stute musste in Folge dessen sogar eingeschläfert werden. Der Pferdehalter verlangte vom Beklagten 8000 Euro Schadenersatz und bekam in letzter Instanz Recht. Begründung: Das Füttern fremder Tiere sei immer fahrlässig und ein Eingriff in fremdes Eigentum, so urteilte das Gericht. Keine Rolle spielte dabei die Tatsache, dass der Fütternde in Bezug auf Pferde ein Laie war und dass es kein Fütterungsverbotschild gab, so entschied das Oberlandgericht Karlsruhe.