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Aktenzeichen : 12 U 178/12
      Tierarzt haftet nicht!

Eine Pferdekäuferin hat keine Ansprüche gegen den vom Verkäufer beauftragten Tierarzt, Haftungsbeschränkung gilt. Ein vom Verkäufer eines Wallachs beauftragter Tierarzt haftet gegenüber der Käuferin nicht für eine fehlerhafte Ankaufsuntersuchung, wenn der Tierarzt mit dem Verkäufer eine Haftungsbeschränkung vereinbart hat.

Eine Frau kaufte von einem Pferdehändler einen sechsjährigen Wallach. Am Tag des Verkaufs untersuchte der Tierarzt das Pferd und bescheinigte ihm keine erheblichen Beeinträchtigungen. Den Auftrag für die Untersuchung hatte der Tierarzt vom Verkäufer erhalten. Mit ihm hatte er auch vereinbart, dass er nur gegenüber den in seinem Auftrag namentlich erwähnten Dritten haften könne. Das aber war nicht die Käuferin des Pferdes, sie wurde in dem Auftrag nicht erwähnt.

Im April stellte ein anderer Tierarzt Arthrose in einem Hufgelenk des Wallachs fest. Daraufhin forderte die Käuferin vom Tierarzt rund 18.000 € Schadenersatz. Ihre Begründung: Seine frühere, die Arthrose nicht erwähnende Ankaufsuntersuchung sei fehlerhaft gewesen.
Das OLG wies die Klage auf Schadenersatz zurück. Dabei ließen die Richter offen, ob dem Tierarzt bei der Ankaufsuntersuchung tatsächlich ein Fehler unterlaufen war. Aus einem solchen Grund stünden der Klägerin keine Ansprüche gegen den Beklagten zu. Sie sei nicht Vertragspartnerin des Tierarztes gewesen. Er sei durch den Verkäufer beauftragt worden. Der dem Tierarzt erteilte Auftrag entfalte auch keine Schutzwirkung zugunsten der Klägerin.

Aufgrund einer vertraglichen Absprache sei sie aus dem Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Tierarzt ausgeklammert worden, was rechtlich zulässig sei. Im Übrigen sei die Klägerin auch nicht schutzbedürftig, so das OLG weiter. Sie hätte den Verkäufer des Pferdes aus seiner Gewährleistung in Anspruch nehmen können. Diese Ansprüche habe sie jedoch verjähren lassen, so entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Bochum.