Aktenzeichen 2 C 256/08
Röntgenaufnahmen!
Macht ein Tierarzt bei der Ankaufsuntersuchung für ein Pferd auch Röntgenaufnahmen der Gliedmaße, so ist er alleiniger Eigentümer dieser Röntgenbilder.
Er ist verpflichtet, diese Röntgenaufnahmen zu archivieren, er ist jedoch nicht verpflichtet, dem Auftraggeber der Ankaufsuntersuchung die Bilder auszuhändigen, so entschied das Amtsgericht Bad Oldesloe.

