Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte und dabei das Nutzererlebnis zu verbessern. Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok Mehr Informationen

Aktenzeichen 14 O 10670/07
      Kissing spines!

Bei einem Pferdekaufvertrag kommen die Regeln des Verbrauchsgüterkaufrechts zur Anwendung, wenn der Pferdekäufer privater Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer, beispielsweise gewerbsmäßiger Pferdezüchter und Betreiber einer Hengststation, ist.

Wurde beim verkauften Pferd der Befund "Kissing spines" festgestellt, so handelt es sich hierbei generell um einen Mangel, der den Pferdekäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Denn bei "Kissing spines", als einer besonderen Disposition der Wirbelsäule des Pferdes, handelt es sich nicht um ein plötzlich und unerwartet auftauchendes Phänomen, sondern um ein solches, das zu seiner Ausbildung eine gewisse Zeit und Stetigkeit braucht, so entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.