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Aktenzeichen 5 K 281/11
      Pensionspferde!

Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken unterliegen nur insoweit der Durchschnittssatzbesteuerung, als der Pferdeeinsteller selbst Landwirt ist, so entschied das Niedersächsische Finanzgericht.

Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken unterliegen nur insoweit der Durchschnittssatzbesteuerung, als der Pferdeeinsteller selbst Landwirt ist, so entschied das Niedersächsische Finanzgericht.