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Aktenzeichen 15 U 7/12
      Kein Pferd hat immer ideale Anlagen!

Zu der üblichen Beschaffenheit eines Pferdes gehört es nicht, dass dieses Tier in jeder Hinsicht einer biologischen oder physiologischen "Idealnorm" entspricht.

Deshalb kann auch nicht jeder Mangel gleich als Sachmangel gewertet werden. Diese Wertung trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich bei Tieren um Lebewesen handelt, die einer ständigen Entwicklung unterliegen und die - anders als Sachen - mit individuellen Anlagen ausgestattet sind. Gewisse - erworbene oder genetisch bedingte - Abweichungen vom physiologischen Idealzustand kommen bei Lebewesen erfahrungsgemäß häufig vor.

Der Käufer eines Pferdes kann deshalb redlicherweise nicht erwarten, dass er auch ohne besondere Vereinbarung ein Tier mit "idealen" Anlagen erhält, sondern er muss im Regelfall damit rechnen, dass das von ihm erworbene Tier in der einen oder anderen Hinsicht physilogische Abweichungen vom Idealzustand aufweist, wie sie für Lebewesen nicht ungewöhnlich sind. Auch die damit verbundenen Risiken für die spätere Entwicklung des Tieres sind für Lebewesen typisch, so entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.