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Aktenzeichen 2 S 257/13
      Pensionspferd!

Vereinbaren Pferdeverkäufer und Pferdekäufer in einem individuellen Vertrag, dass das verkaufte Pferd bis zu seinem Lebensende an einem bestimmten Ort zu verbleiben hat, dann ist diese Vertragsklausel wirksam.

Eine solche Klausel ist auch nicht sittenwidrig. Damit stellte das Gericht fest, dass das fragliche Pferd auf dem benannten Hof als Pensionspferd zu verbleiben hat und dass eine anderweitige Unterstellung unzulässig ist, so entschied das Landgericht Osnabrück.