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Aktenzeichen 14 U 80/13)
      Landwirt bekommt Schadensersatz wegen Treibjagd!

Jagdpächter und Veranstalter einer Treibjagd wurden vom Gericht verpflichtet, einem Landwirt Schadensersatz zu zahlen. Der Grund: Seine Rinder waren vor Schreck aus der umzäunten Weide ausgebüchst. Der Landwirt brach sich die Knochen, als er die in Panik geratenen Tiere einzufangen versuchte.

Das Gericht stellte klar: Veranstalter einer gemeinschaftlichen Jagd sind dafür verantwortlich, dass andere Personen durch die für eine Jagd typische Gefahren nicht zu Schaden kommen dürfen. Die Richter nahmen die schuldhafte Verletzung einer sog. Verkehrssicherungspflicht durch die Jagdpächter an. Jagdpächter sind danach verpflichtet, sich vor Beginn der Treibjagd darüber zu vergewissern, ob sich in dem konkret zu durchjagenden Gebiet Nutztiere befinden, die durch Schüsse oder durchstöbernde Hunde gefährdet werden könnten, so entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.