Aktenzeichen 20 U 51/13
Stute mit Fohlen!
Will der Betreiber eines Pferdehofs die auf seinem Hof untergebrachten Stuten und Fohlen von der Weide in die Boxen führen, so hat er besondere Sorgfaltspflichten zu erfüllen, damit die Pferde keinen Schaden erleiden.
So muss eine Trittverletzung durch Ausschlagen der vorweg geführten Stute verhindert werden, indem die Pferde jeweils getrennt - jeweils Stute mit Fohlen - von der Weide in den Stall geführt werden. Idealerweise ist das Fohlen von einer weiteren Person am Halfter zu führen, so entschied das Oberlandesgericht Celle.

