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Aktenzeichen VII ZR 129/11
      Fehlerhafte Ankaufsuntersuchung!

Der mit einer Ankaufsuntersuchung beauftragte Tierarzt schuldet einen fehlerfreien Befund bei der Untersuchung eines Pferdes.

Erfüllt er insoweit seine Pflichten nicht, haftet er für eine fehlerhafte Pferdeuntersuchung. Hatte das Pferd bei Übergabe einen Mangel, den der Tierarzt bei einer sorgfältigen Untersuchung hätte erkennen und der Käuferin mitteilen müssen, so kommt eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen Verkäufer und Tierarzt in Betracht. Das heißt, auch der Tierarzt ist dem Käufer des mangelhaften Pferdes schadenersatzpflichtig, so entschied der Bundesgerichtshof.