Aktenzeichen 20 U 51/13
Sicher in die Box!
Will der Betreiber eines Pferdehofes die auf seinem Hof untergebrachten Stuten und Fohlen von der Weide in die Boxen führen, so hat er besondere Sorgfaltspflichten zu erfüllen, damit keine Pferde zu Schaden kommen.
So muss eine Trittverletzung durch Ausschlagen der vorweg geführten Stute verhindert werden, indem die Pferde jeweils getrennt - jeweils Stute mit Fohlen - von der Weide in den Stall geführt werden. Idealerweise ist sogar das Fohlen von einer weiteren Person am Halfter zu führen, um ein gefahrloses Führen in den Stall zu gewährleisten, so entschied das Oberlandesgericht Celle.

