Aktenzeichen 3 U 107/11
Unfall: Pferd verletzt!
Wird ein Pferd bei einem Unfall derart schwer verletzt, dass keine Chance mehr besteht, dass das Pferd wieder reitbar wird, so hat der Unfallverursacher (hier: Pkw-Fahrzeugführer) auch für diese gravierende Wertminderung Schadenersatz zu leisten.
Für die Unterhaltungs-und Unterstellkosten des Pferdes muss der Schädiger aber nicht aufkommen. Es fehlt hier der Schaden, denn der Pferdehalter war schon vor dem Unfall mit diesen Kosten belastet. Will der Pferdehalter ein solches Tier nicht schlachten oder einschläfern lassen, so beruht diese Entscheidung auf einer neuen eigenen Willensentscheidung, die wohl aus Tierschutzgründen getroffen worden ist, die aber entschädigungslos hingenommen werden muss, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

