Aktenzeichen 5 U 114/10
Kind verletzt, weil es sich dem Pferd von hinten näherte!
Eine 13-jährige sollte auf Anweisung des Pferdehalters, zwei Jugendliche, die ein Pferd mit sich führten überholen, um die Stalltür zu öffnen.
Eines der Pferde scheute, schlug aus und verletzte diese (Kiefernbruch, 5 Zähne verloren, langwierige Gesichtsschwellungen). Während im 1. Verfahren der Geschädigten eine Mitschuld gegeben wurde, weil die Geschädigte Erfahrung im Umgang mit Pferden hatte und den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte, wurde Ihr in der 2. Instanz vollends Recht gegeben. Der Pferdehalter muss haften, so entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

