Aktenzeichen 20 U 30/13
Landwirt haftet für Panikreaktion!
Am 14. März 2016 hat der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle ein Urteil gefällt. Somit verletzt ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet, eine Verkehrssicherungspflicht, wenn aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik gerät und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erleidet.
So geschah es in diesem Fall. Der Landwirt muss nun 40.000 Euro Schadensersatz an die Klägerin zahlen. Das Gericht hat entschieden, dass der Beklagte für Schäden der Klägerin hafte, weil er vor Einschalten der Bewässerungsanlage nicht sichergestellt habe, dass der Wasserstrahl nicht auf die angrenzende Weide reicht. Mangelnde Kenntnisse über das übliche Fluchtverhalten eines Pferdes entlasteten ihn nicht. Er müsse sicherstellen, dass die Anlage nur das eigene Grundstück beregnet, anderenfalls handelt er fahrlässig, so entschied das Oberlandesgericht Celle.

