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Aktenzeichen 328 O 373/14
      Eine vereinbarte Reitbeteiligung schließt die Tierhalterhaftung bei einem Reitunfall nicht aus!

Eine junge Frau zahlte 80 € pro Monat für eine Reitbeteiligung. Dafür durfte sie beim Reitunterricht das Pferd einer Bekannten reiten. Bei einer Übung verletzte sie sich schwer. Das Tier stieg während einer Parade plötzlich hoch, verlor das Gleichgewicht und stürzte auf die Reiterin. Die Krankenversicherung der Verletzten übernahm die Behandlungskosten und forderte den Betrag anschließend von der Pferdebesitzerin bzw. deren Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Vor Gericht ging es um die Frage, ob die Pferdebesitzerin als Tierhalterin für das unberechenbare Verhalten des Pferdes und dessen Folgen haftet oder ob eine Reitbeteiligung zum Ausschluss führt.
So hatte vor einigen Jahren das Oberlandesgericht Nürnberg geurteilt: Eine Reiterin, die im Rahmen einer Reitbeteiligung regelmäßig ein fremdes Pferd ausreite, werde damit zur „Tierhalterin auf Zeit“, das schließe Ansprüche gegen die Pferdebesitzerin aus.
Dem hielt das Landgericht Hamburg die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen: Wenn jemand sein Pferd aus Freundschaft oder gegen Entgelt einem anderen überlasse, hebe das die Haftung des Tierhalters nicht auf. Im konkreten Fall hätten die Beteiligten keinen Haftungsverzicht vereinbaren wollen, so das Landgericht. Dafür spreche, dass die Pferdebesitzerin ihr Pferd regelmäßig an andere Reiter „verleihe“ und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen habe. Ein Haftungsverzicht würde dann ja nicht die Tierhalterin, sondern den Versicherer entlasten. Die Versicherung müsse die Behandlungskosten ersetzen.

Und zwar in voller Höhe, denn die Reiterin treffe am Unfall kein Mitverschulden. Ihre Reitlehrerin habe zwar ausgesagt, sie als Profi hätte es beim Aufbäumen mit dem Schutzgriff um den Hals des Pferdes versucht. Ob das den Unfall und die schwere Verletzung verhindert hätte, stehe aber nicht fest. So eine Reaktion könne man von der Reitschülerin nicht erwarten. Sie habe diesen Griff im Unterricht laut Aussage der Reitlehrerin noch nicht gelernt, so entschied das Landgericht Hamburg.