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Aktenzeichen 19 U 140/09
      Kranken Wallach gekauft!

Nachdem eine Reiterin ein krankes Pferd gekauft hatte, wollte sie den Kaufpreis von der Verkäuferin erstattet haben. Die Käuferin kaufte den Wallach für 6000 €. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass das Tier gesund sei und dass die Ankaufsuntersuchung zwei Tage nach dem Kauf stattfindet. Bei dieser anschließenden Untersuchung wurde in der Pferdeambulanz ein Kehlkopfleiden festgestellt.

Drei Wochen nach der Diagnose teilte die Käuferin des Pferdes der Verkäuferin mit, dass sie das Pferd operativ behandeln wolle. Zudem verlange sie wegen der aufkommenden Kosten, dass ihr ein Teil des Kaufpreises zurückerstattet werden sollte. Erst knapp ein Jahr später meldete sie sich erneut bei der Verkäuferin des Wallachs und teilte ihr mit, dass sich der Zustand des Tieres nicht verbessert habe. Deswegen wolle die Käuferin nun vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Verkäuferin wollte den Preis jedoch nicht zurückzahlen.
Das Oberlandesgericht entschied, dass die Käuferin den Wallach nicht mehr zurückgeben kann. Sie hätte sich spätestens zwei Wochen nach der Diagnose bei der Verkäuferin melden und die Leiden des Wallachs bemängeln müssen. Mit diesem Schritt hätte sie sich das Recht eingeholt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Teil des Geldes zurückerstattet zu bekommen. Dieses Recht hätte sie auch noch nach einer Zeit des Überlegens gehabt. Da die Käuferin allerdings nicht rechtzeitig Kontakt aufgenommen hat und zusätzlich viel Zeit für ihre Entscheidung benötigte, habe sie nicht das Recht, den Wallach zurückzugeben, so entschied das Oberlandesgericht Hamm.