Aktenzeichen 6 A 151/14
Pferde und Zaun im Wald unzulässig!
Die Beweidung eines Waldes mit Pferden stellt auch dann keine ordnungsgemäße Forstwirtschaft dar, wenn sie lediglich für etwa zwei Monate im Jahr und mit sieben bis acht Pferden erfolgen soll.
Die Einzäunung kann auch nicht damit begründet werden, dass sie zum Schutz des Waldbesitzers vor unzumutbaren Belästigungen, insbesondere durch Spaziergänger, notwendig sei. Eine unzumutbare Belästigung bzw. eine übermäßig häufige Waldbenutzung liegt durch eine normale Nutzung von Spaziergängern noch nicht vor, so entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück.

