Aktenzeichen 19 U 129/15
Schadenersatz vom Hufschmied - Pferd lahmt!
Beim Beschlagen eines Pferdes machte ein Hufschmied einen gravierenden Fehler, sodass das Pferd lahmte. In der Folgezeit begann das Springpferd so stark zu lahmen, dass der Pferdebesitzer das Pferd aufgrund der Lahmheit einschläfern musste.
Wegen des fehlerhaften Hufbeschlags verlangte der Pferdehalter von dem Hufschmied einen Schadenersatz in Höhe von 350.000 Euro. Das OLG Köln entschied, dass wie bei Ärzten und Tierärzten auch hier eine Beweislastumkehr greift. Nach aller Lebenserfahrung gelte ein „Anscheinsbeweis“, wonach der Fehler des Hufschmieds für das Lahmen des Pferdes verantwortlich ist. Nach einem Fehler beim Beschlagen eines Pferdes müssen daher auch Hufschmiede beweisen, dass für nachfolgende Schäden am Pferd nicht ihr Fehler die Ursache ist. Hier gelten dieselben Maßstäbe wie bei Ärzten und Tierärzten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Dienstag, 29. November 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied.

