Aktenzeichen 4 U 207/01
Sorgfaltspflichtverletzung einer Reitlehrerin!
Reitlehrerin haftet bei Sorgfaltspflichtverletzung.
In einem früheren Fall wurde es als Sorgfaltspflichtverletzung der Reitlehrerin angesehen, bei einem ungelenken Aufstiegversuch eines Reitschülers das Pferd nicht festgehalten zu haben. sie hatte nur den Bügel gegengehalten. Das Pferd stürmte los, der Reitschüler verletzte sich, so entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

