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Aktenzeichen 2 B 455/17
      Pferde übel vernachlässigt!

Der Inhaber einer Pferdepension wollte das Eingreifen des Landratsamtes nicht hinnehmen, doch das OVG Saarlouis wies seine Klage zurück.

Im Stall des Geschäftsmannes X standen eigene Pferde und einige Tiere fremder Besitzer. Nachdem beim Landratsamt wegen abgemagerter Pferde mehrere Anzeigen eingegangen waren, kontrollierte die Amtstierärztin den Tierbestand. Alle Pferde waren unterernährt und befanden sich in schlechtem Zustand. Zwei Fohlen waren von Parasiten befallen und chronisch ausgezehrt, Stuten hatten entzündete Augen, die ungepflegten Hufe eines Hengstes hatten sich schon zu schmerzlichen Schnabelhufen ausgewachsen. Die Auflagen der Behörde gegen Herrn X bewirkten keine Verbesserung. Trotzdem wunderte er sich, als das Landratsamt schließlich ankündigte, man werde ihm die chronisch vernachlässigten Tiere wegnehmen und das Halten von Pferden verbieten. 

Um diese Maßnahmen abzuwenden, zog der Inhaber der Pferdepension vor Gericht und behauptete, Opfer einer Sabotage zu sein. Jemand habe mutwillig Wasser auf der Hengstkoppel ausgeleert, Kraftfutter gestohlen und ungeeignetes Futter wie Schokocroissants in den Pferdeboxen deponiert. Die Entscheidung der Behörde beruhe auf falschen Aussagen von Zeugen, die ein persönliches Interesse hätten, ihm zu schaden, meinte der Stallbesitzer.

Doch das Oberverwaltungsgericht Saarlouis sah die Dinge anders und verwies auf Berichte der Amtstierärztin. Auf ihren „aussagekräftigen“ Fotos könnten selbst Laien erkennen, wie schlecht die Pferde ernährt waren. Geschäftsmann X habe zu wenig Zeit, sich um die Tiere zu kümmern. Daher habe ihn die Behörde verpflichtet, eine sachkundige Person als Betreuer einzustellen. Die Auflage habe er erfüllt, behaupte der Tierhalter. Doch die Kontrolleure hätten bei ihren Stallbesuchen nie eine Fachkraft angetroffen. Einen Arbeitsvertrag habe X auch nicht vorgelegt. Nicht einmal die angebliche Sabotage würde ihn entlasten, wenn es sie denn gegeben hätte.

Außerdem habe das Landratsamt nicht aufgrund von Zeugenaussagen angeordnet, X die Pferde wegzunehmen. Sondern aufgrund der objektiven Urteile der Amtstierärztin, die mit einem Untersuchungsbericht der Pferdeklinik übereinstimmten, stellte das OVG fest. Die vernachlässigten Pferde hätten schwer gelitten und müssten vor weiteren Misshandlungen geschützt werden. Die Entscheidung des Landratsamtes sei daher rechtmäßig gewesen, so entschied das Oberverwaltungsgericht Saarlouis.