Aktenzeichen 2 S 257/13
Lebenslange Zusage für Pferd!
Vereinbaren Pferdeverkäufer und Pferdekäufer in einem individuellen Pferdekaufvertrag, dass das verkaufte Pferd bis zu seinem Lebensende an einem bestimmten Ort zu verbleiben hat, dann ist diese Vetragsklausel wirksam.
Eine solche Klausel ist auch nicht sittenwidrig. Damit stellte das Gericht fest, dass das fragliche Pferd auf dem benannten Hof als Pensionspferd zu verbleien hat und dass eine anderweitige Unterstellung unzulässig ist, so entschied das Landgericht Osnabrück.

