Aktenzeichen 5 S 41/00
Gewerbliche Pferdevermietung!
Wer gewerblich Pferde zum Ausritt vermietet, hat dafür zu sorgen, dass das Pferd ordnungsgemäß gesattelt ist.
Der Vermieter haftet, wenn es bei einem Ausritt zu einem Unfall kommt, weil der Sattel nicht korrekt festgezurrt wurde. In Zweifelsfällen muss der Vermieter nachweisen, dass er den Kunden darauf hingewiesen hat, den Sitz des Sattels unterwegs noch einmal zu prüfen. Verletzt er diese Sorgfalts- und Hinweispflichten, ist er seinem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig, so entschied das Landgericht Arnsberg.

