Aktenzeichen 4 O 10/19
Radler müssen Bogen um Pferde machen!
Fahrradfahrer müssen beim Überholen von Pferden einen Sicherheitsabstand von mindestens eineinhalb bis zwei Metern einhalten.
Bei Pferden müsse immer mit einer "unvorhergesehenen Verhaltensweise" gerechnet werden. Es ging um einen Liegeradfahrer, der beim Überholen mit etwa 40 Zentimeter Abstand auf einem Radweg von einem Pferd verletzt worden war, so entschied das Landgericht Frankenthal.

