Aktenzeichen 20 U 12/13
Akkupunktur!
Zum Umfang der Aufklärungspflicht bei einer Pferdeakkupunktur.
Eine Tierheilpraktikerin ist im Regelfall nicht gehalten, den Auftraggeber vor der Akkupunktur eines Pferdes über das Risiko eines Bruchs der Akkupunkturnadel aufzuklären, so entschied das Oberlandgericht Celle.

