BGH-Urteil vom 16.12.2009
Pferdekaufvertrag!
Dass das Auto als potentieller Nachfolger des Pferdes angesehen wird, dürfte jedem bekannt sein. Dass jedoch die Rechtsprechung aus dem Kaufrecht hinsichtlich des Autokaufs Einfluss auf die Rechtsprechung im Bereich Pferderecht hat bzw. ihr folgt, den wenigsten. Das neue BGH-Urteil wird in der Zukunft eine entscheidene Rolle spielen.
So hieß es in der Entscheidung des BGH, dass für jeden Vertragspartner die Pflicht besteht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck, des anderen, vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann.
Der Kläger hatte aus dem Kauf eines PKW Schadensersatzensprüche geltend gemacht, weil ihm bei Abschluss des Vertrages vom Verkäufer und vom Vermittler nicht mitgeteilt wurde, dass es neben dem eingetragenen Erstbesitzer mindestens zwei weitere Zwischenbesitzer gab. Der BGH gab dem Kläger Recht und verurteilte den Verkäufer wie auch den Vermittler zur Zahlung eines Schadensersatzanspruches wegen Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten.
Für die Praxis heißt es damit gleichfalls, wenn es um den Kauf eines Pferdes geht, dass vom Verkäufer eine voll umfassende Aufklärung beigebracht werden muss, z.B. Vorbesitzer, wesentliche Verletzungen und Krankheiten, Klinikaufenthalte, schwere sportliche Belastungen wie auch schlechte Aufzucht- und Haltungsbedingungen.

