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Aktenzeichen 1 ME 233/08
      Vier Pferdeboxen!

Die Haltung von Pferden entspricht regelmäßig nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets!

Ein "Wohnen mit Pferden" ist daher im allgemeinen Wohngebiet meist unzulässig. Wird vom Bauamt aber gleichwohl ein Pferdestall (vier Boxen) genehmigt, so liegt in dieser Genehmigung zugleich eine Begrenzung der Zahl der auf dem gesamten Grundstück zu haltende Pferde auf vier Tiere, so entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.