Aktenzeichen I-12 U 168/07
Pferd krank?
Erhält der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages Röntgenaufnahmen vom Pferd und verzichtet er auf eine Auswertung dieser Aufnahmen.
So akzeptiert er solche Krankheiten, die sich bei einer im Zeitpunkt der Übergabe des Pferdes durchgeführten röntgenologischen Befunderhebung gezeigt hätten. Der Pferdekäufer kann sich später nicht darauf berufen, dass das Pferd bereits bei Übergabe einen Mangel, den der Verkäufer zu verantworten hat, gehabt hätte, so entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

