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Aktenzeichen 14 U 1474/09
      Festumzug: Unfall!

Pferde sind dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt, wenn sie über das Jahr verteilt an 15 bis 20 Tagen zu Holzarbeiten eingesetzt werden.

Zur Aufrechterhaltung der dafür erforderlichen Gewöhnung der Tiere an den Straßenverkehr wöchentliche Gespannfahrten durchgeführt werden, das Holz vom Tierhalter und seinen erwachsenen Kindern zu Heizzwecken verwendet wird und die Pferde nur selten zum Reiten und für Festumzüge verwendet werden. Dass ein Schaden wie hier bei einem Festumzug entstanden ist, ändert daran nichts. In diesem Fall handelt es sich um Nutztiere und nicht um Luxustiere. Für Nutztiere kommt eine Haftung dann nicht in Betracht, wenn der Tierhalter bei Beaufsichtigung der Tiere die erforderliche Sorgfalt beachtet hat, so entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.