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Aktenzeichen 6 K 1682/08
      Keine Pferde für Tierquäler!

Einem Pferdehalter, der wiederholt gegen das Tierschutzgesetz verstößt, weil er seinen Tieren kein pferdetaugliches Futter bzw. Tränkwasser zur Verfügung stellt, und der seine massiv abgemagerten und kranken Pferde nicht einem Tierarzt vorstellt, fehlt die persönliche Zuverlässigkeit zum Halten von Tieren.

Um weiteren Gefahren vorzubeugen, ist es zulässig und nicht unverhältnismäßig, wenn die Ordnungsbehörde gegen den Halter ein zweijähriges Verbot der Pferdehaltung und Pferdebetreuung verhängt, so entschied das Verwaltungsgericht Aachen.