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Aktenzeichen 2 C 21/10
      "Weben" kein Sachmangel beim Pferdekauf!

Die Verhaltenssterotypie "Weben", bei der sich das Pferd hin und her wiegt, ist nicht als Sachmangel im Sinne von § 434 BGB zu qualifizieren.

Das Hin- und Her-Wackeln mit dem Kopf stellt zwar eine Verhaltensauffälligkeit dar. Diese führt aber nicht zu einer Gesundheits- oder Gebrauchsbeeinträchtigung und ist deshalb nicht als Sachmangel zu qualifizieren, der den Käufer zur Wandelung des Kaufvertrags berechtigt, so entschied das Amtsgericht Schleswig.