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Aktenzeichen 4 B 31/10
      Pferdestall im Wohngebiet?

Darf ein Grundstückseigentümer in einem Bereich, der als allgemeines Wohngebiet anzusehen ist, einen Stall für zwei Pferde errichten?

Nein, so das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 1. September 2010. Der Stall wäre nur zulässig, wenn es sich um ein Dorfgebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung handeln würde. Das aber schied im vorliegenden Fall aus, weil die Grundstücke in der Umgebung überwiegend als Wohngebäude genutzt wurden.