Aktenzeichen 14 U 41/04
Ankaufsuntersuchung geht vor Mangelvermutung!
Die in § 476 BGB ausgesprochene Vermutung, dass ein Kaufgegenstand mangelhaft ist, wenn sich der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate seit Übergabe zeigt, ist beim Pferdekauf gegenstandslos.
Wenn der Käufer das Pferd vor Abnahme einer tierärztlichen Ankaufsuntersuchung unterzogen hat und das Pferd dann auf Grund der erhobenen Befunde als gesund abnimmt, so entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

