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Aktenzeichen 8 U 109/01
      Das Sportpferd in der Ankaufsuntersuchung!

Im Rahmen der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung eines Pferdes bedarf es in jedem Fall auch einer Befunderhebung unter Belastung zur Überprüfung der Herz- und Kreislauffunktion.

Dies insbesondere dann, wenn das Pferd als Sportpferd eingesetzt werden soll. Ein gesundes Herz-Kreislauf-System ist dann unabdingbare Voraussetzung. Aus der Tatsache, dass bei einem Pferd rund vier Wochen nach einer tierärztlichen Ankaufsuntersuchung ein systolisches Herzgeräusch feststellbar ist, lässt sich aber nicht sicher herleiten, dass ein solches Herzgeräusch bereits bei der Ankaufsuntersuchung hätte diagnostiziert werden können. Eine Haftung des Tierarztes wegen fehlerhafter Ankaufsuntersuchung kommt deshalb nicht in Betracht, so entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.