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Aktenzeichen 76 C 357/04
      Gebissfehlstellung beim gekauften Pferd!

Ein Pferdekäufer, der nach tierärztlicher negativer Ankaufsuntersuchung ein Pferd erwirbt und kurze Zeit später feststellt, dass das Pferd an einer Gebissfehlstellung leidet.

Der hat gegen den Tierarzt, der den Fehlbefund erhoben hat dann keinen Schadenersatzanspruch wegen der Gebisssanierung, wenn er den Pferdeverkäufer selbst nicht auf Rückgabe in Anspruch nimmt, weil er das Pferd zwischenzeitlich lieb gewonnen habe. Hinzu kommt, dass auch ohne Gebissmangel die Pferdezähne regelmäßig zu sanieren sind, weil die Reitpferde weniger Raufutter aufnehmen und dadurch der physiologische Abrieb der ständig nachwachsenden Pferdezähne nicht gewährleistet ist.

In Folge dessen ist ein jährliches Abraspeln der Zähne notwendig und dieses Erfordernis hängt nur teilweise mit der Fehlstellung des Kiefers zusammen. Folglich wären die Zahnsanierungskosten auch dann angefallen, wenn das Gebiss des Pferdes zum Untersuchungszeitpunkt „°ohne besonderen Befund°“ gewesen wäre. Die Klage auf Ersatz der Zahnbehandlung wurde damit abgewiesen, so entschied das Amtsgericht Burgwedel.