Aktenzeichen 2 S 394/03
Eingeschränkte Verkaufsregelung beim Pferdekauf!
Die Regeln des Verbrauchsgüterkaufes, wonach vermutet wird, dass ein Mangel, der sich innerhalb der ersten Monate nach Übergabe des Kaufgegenstands zeigt, auch schon bei Übergabe selbst vorgelegen hat, sind bei einem Pferdekauf nicht anwendbar.
Dies gilt insbesondere bei Krankheiten. Behauptet so ein Pferdekäufer, dass sein gekauftes Tier an einer Borrelioseinfektion, verursacht durch einen Zeckenbiss, erkrankt sei und dass ein Tierarzt diese Erkrankung fünfeinhalb Monate nach Übergabe des Pferdes festgestellt habe, so hat der Käufer keine Gewährleistungsansprüche mehr gegen den Verkäufer, weil sich das Pferd auch erst später infiziert haben kann, so entschied das Landgericht Verden.

