Aktenzeichen 8 C 59/06
Klage auf Herausgabe einer Zuchtbescheinigung!
Wird ein Pferd ohne die Zuchtbescheinigung verkauft, dann hat der Käufer des Pferdes gegen den Pferdeverkäufer einen eigenständigen Anspruch auf Herausgabe dieser Bescheinigung.
Dabei bemisst sich der Wert des Anspruchs auf Herausgabe einer solchen Zuchtbescheinigung nach dem Kaufpreis des Pferdes, wenn dieser Herausgabeanspruch vor Gericht geltend gemacht werden muss, so entschied das Amtsgericht Bremen.

