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Aktenzeichen VIII ZR 173/05
      Verbrauchsgüterkaufrecht gilt auch bei Tieren!

Beim so genannten Verbrauchsgüterkauf spricht die gesetzliche Vermutung für einen anfänglichen Mangel, wenn sich dieser Fehler innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigt.

Diese Vermutungsregelung gilt auch beim Tierkauf. Sie kann jedoch im Einzelfall bei bestimmten Tierkrankheiten ausgeschlossen sein. Bei einer saisonalen sichtbaren Allergie (hier: Sommerekzem eines Pferdes) ist dies aber nicht der Fall. Das heißt der Verkäufer muss für diesen Fehler die Haftung übernehmen, so entschied der Bundesgerichtshof.