Deutscher Bundestag!
Mehrwertsteuer von 19 % kommt!
Aus einer Pressemitteilung der FN geht hervor, dass auf alle Pferdeverkäufe ab Juli 2012 eine Mehrwertsteuer von 19 % erhoben wird. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Pferde wird ab 1. Juli 2012 aufgehoben. Ab dann gilt für Verkäufe von Pferden grundsätzlich der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Dies beschloss der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 8. März, mit dem Gemeindefinanzreformgesetz.
Hintergrund der Änderung ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2011, die besagt, dass der ermäßigte Steuersatz nicht für alle Pferde angewandt werden darf. Zugelassen hat der EuGH hingegen die Möglichkeit, beim Verkauf von landwirtschaftlichen Arbeits- und Zuchtpferden oder Schlachtpferden den ermäßigten Steuersatz beizubehalten. Für diese Ausnahmeregelung setzten sich der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bis zuletzt gegenüber Bundesfinanzministerium, Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundestagsabgeordneten ein.
Leider nutzte der Gesetzgeber nicht die gegebenen Möglichkeiten zur Ausnahmeregelung, weil eine genaue Abgrenzung zu Sport- und Freizeitpferden nach Einschätzung der Finanzbehörden angeblich nicht möglich sei. Damit werden ab 1. Juli 2012 auch „begünstigungsfähige“ Pferde dem vollen Mehrwertsteuersatz unterworfen, obwohl dies europarechtlich so nicht gefordert war. Die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes belastet die Pferdewirtschaft laut Bundesfinanzministerium mit 10 Millionen Euro.
Die Umsatzsteuerpauschalierung ist von der Änderung nicht betroffen ist. Pauschalierende Pferdebetriebe können den Verkauf von Pferden damit wie bisher berechnen, teilt der Deutsche DBV mit.

