Aktenzeichen C 0219/99
Wer bezahlt das Gutachten?
Dem Käufer gefiel das Pferd auf Anhieb und er zahlte sofort 500,- € auf den vereinbarten Kaufpreis an. Sicherheitshalber sollte aber noch eine Ankaufsuntersuchung durch einen Tierarzt durchgeführt werden.
Entgegen der ausdrücklichen Zusicherung des Verkäufers war das Pferd nach dem tierärztlichen Attest schwer krank und als Reitpferd unbrauchbar. Der Käufer erklärte deshalb den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte seine Anzahlung zurück. Dem hielt der Verkäufer die Kosten der tierärztlichen Untersuchung entgegen und verweigerte die Rückzahlung der Kaufpreisanzahlung. Das Gericht gab dem Käufer Recht. Denn im Hinblick auf die vom Verkäufer gegebene Zusicherung, dass das Pferd gesund sei, entspricht es der vertraglichen Logik, dass der Verkäufer die entsprechenden Kosten für den Fall zu tragen hat, dass beim Tier wesentliche Mängel im Rahmen der Ankaufsuntersuchung festgestellt werden, so entschied das Amtsgericht Obernburg/Main.

