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Aktenzeichen 5 K 553/11.NW
      Pferdeunterstand!

Eine Tierfreundin hatte auf einer Weide im Außenbereich, die in einem Naturschutzgebiet liegt, einen geschlossenen Pferdeunterstand, einen Wildzaun mit zwei Toren sowie einen Elektrozaun rund um die Pferdekoppel errichtet.


Alles ohne Baugenehmigung. Als die Behörde darauf stieß, schickte sie der Frau eine Verfügung, wonach sie wieder alles beseitigen sollte.

Das Verwaltungsgericht bestätigte das harte Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde. Die Frau wollte auf dem Grundstück einen Gnadenhof für kranke und alte Pferde betreiben. Allerdings betrieb sie das Ganze nur als Hobby. Sie konnte sich daher nicht auf das privilegierte Bauen eines Landwirtes berufen. Die Bauten beeinträchtigten zudem die Belange des Naturschutzes sowie die natürliche Eigenart der Landschaft, so entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/ a. d. Weinstraße.