Aktenzeichen 9 U 185/01
Pferd rennt Frau um!
Auf dem Weg zum Stall bemerkte eine aufmerksame Reiterin, dass ein Pferd außerhalb des Auslaufes auf der Straße stand. Sie entschloss, den Ausbrecher auf seine Weide zurück zu führen um Unfälle zu vermeiden. Beim Zurückführen auf die Weide entstanden aber Probleme.
Dort stand ebenfalls ein Pferd, dass scheinbar unbeteiligt an der Seite zu grasen begann. In dem Moment als die Frau die Weide betrat, rannte dieses Tier jedoch auf die Frau zu. Sie schloss das Gatter und versuchte es erneut. Beim zweiten Versuch, das Gatter zu öffnen versuchte das fremde Pferd den Ausbrecher zu beißen und stürmte danach auf das offenstehende Gatter zu, wobei es die zurückweichende Frau umrannte.
Die Frau stolperte und verdrehte sich ihr Knie, was zu einem Riss des Kreuzbandes und des Außenmeniskus führte. Später forderte sie Schadenersatz und Schmerzengeld vom Halter des angriffslustigen Pferdes. Doch der Pferdebesitzer winkte ab. Die junge Frau habe sich selber in Gefahr begeben und müsse die Folgen tragen. Die verletzte Reiterin zog vor Gericht - und verlor.
Die Richter folgten im Ergebnis der Argumentation des Pferdehalters: Die junge Frau habe sich durch das Öffnen des Gatters eigenverantwortlich der Gefahr ausgesetzt, durch das dort grasende Pferd verletzt zu werden. Sie habe gerade als Reiterin damit rechnen müssen, dass das dort weidende Tier auf den fremden Artgenossen unberechenbar reagieren und eine ihm eröffnete Fluchtmöglichkeit nutzen würde, ohne dabei auf im Wege stehende Menschen zuachten. Sie müsse ihren Schaden selber tragen, so entschied das Oberlandesgericht Hamm.

