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Aktenzeichen 23 O 386/11
      Neues Pferd ein "Stolperer"!

Ein Mann hatte ein Pferd im Oktober 2010 von einem Züchter gekauft. Schon bei den ersten Ausritten fing das Tier an zu stolpern. Zunächst dachte der Käufer, es liege vielleicht an ihm, denn er war Anfänger. Einige Wochen später lahmte das Pferd jedoch so stark, dass er damit bis März 2011 überhaupt nicht mehr reiten konnte.

Auch danach stolperte das Tier wieder bei jedem Ausritt - und das auch, als es der Besitzer von erfahrenen Reitern testen ließ. Nun beschloss der Reiter, das Pferd zurückzugeben. Vom Verkäufer forderte er den Kaufpreis von 4.900 € zurück und zusätzlich 2.500 € Schadenersatz für unnütze Ausgaben.

Dafür sah der Verkäufer allerdings keinen Grund. Als es noch bei ihm war, sei das Pferd völlig in Ordnung gewesen. Doch das Landgericht gab dem Käufer recht: Er dürfe vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der vom Gericht beauftragte Sachverständige (Tierarzt) habe festgestellt, dass das Pferd an einer genetisch bedingten Krankheit der vorderen Hufrollen leide. Sie verlaufe normalerweise so, dass deutliche Symptome erst später auftreten. Je weiter die Krankheit fortschreite, desto mehr nehme das Stolpern zu. Deshalb sei anzunehmen, dass das Tier schon vor dem Verkauf erkrankt war, auch wenn der Verkäufer davon nichts ahnte.

Bei dieser speziellen Krankheit sei das beinahe sicher. In der Regel werde beim Handel mit Tieren angenommen, dass eine Krankheit schon beim Kauf vorhanden war, wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf Symptome zeigten. Dann dürfe der Käufer das Geschäft rückgängig machen. Anspruch auf Schadenersatz habe der Käufer im konkreten Fall jedoch nicht. Das träfe nur zu, wenn der Verkäufer die Krankheit des Pferdes gekannt und sie dem Käufer verschwiegen hätte, so entschied das Landgericht Coburg.